Service
Abgabefristen und Zahlungstermine für Steuer- Anmeldungen
Umsatzsteuer- Voranmeldung (Abgabe- und Zahlungsfrist auf Antrag um 1 Monat verlängerbar)
- bei monatlicher Meldepflicht: bis zum 10. des Folgemonats
- bei ¼ jährlicher Meldepflicht: bis zum 10.01. / 10.04. / 10.07. und 10.10.
Lohnsteuer- Anmeldungen
- bei monatlicher Meldepflicht: bis zum 10. des Folgemonats
- bei ¼ jährlicher Meldepflicht: bis zum 10.01. / 10.04. / 10.07. und 10.10.
- bei jährlicher Meldepflicht: bis zum 10.01. des Folgejahres
Einkommen- und Körperschaftsteuer Vorauszahlungen
Zahlung jeweils vierteljährlich zum
- 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.
Gewerbesteuer und Grundsteuer Vorauszahlungen
Zahlung jeweils vierteljährlich zum
- 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
Die o. a. Angaben stellen eine exemplarische Aufstellung dar, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für Fehler und Kosten, die durch fehlerhafte oder fehlende Angaben entstehen, übernehmen wir keine Haftung.